Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Ihre Aufgaben sind:

* die Aufstellung, Beratung und Beschließung des Haushaltsplanes

* die Zuständigkeit für die Personalentscheidungen

* die Sorge um den Erhalt der Gebäude

Der jeweilige Pfarrer ist Vorstand der Kirchenverwaltung.

Die Mitglieder berufen den Kirchenpfleger.

Er unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben.


Pfarrkirche Schönberg