Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Ihre Aufgaben sind:
* die Aufstellung, Beratung und Beschließung des Haushaltsplanes
* die Zuständigkeit für die Personalentscheidungen
* die Sorge um den Erhalt der Gebäude
Der jeweilige Pfarrer ist Vorstand der Kirchenverwaltung.
Die Mitglieder berufen den Kirchenpfleger.
Er unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben.